Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11109/01.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13690
OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11109/01.OVG (https://dejure.org/2001,13690)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2001 - 12 A 11109/01.OVG (https://dejure.org/2001,13690)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 12 A 11109/01.OVG (https://dejure.org/2001,13690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Dauerpfändung von Versorgungsbezügen der verstorbenen Vollstreckungsschuldnerin sowie der Herabsetzung des pfändungsfreien Grundbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 903
  • KKZ 2003, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1987 - 1 A 72/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11109/01
    Im Hinblick hierauf kann der Drittschuldner die Unwirksamkeit der Pfändung beispielsweise mit der Begründung rügen, dass die Überweisungsverfügung oder das Verbot, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, fehlten oder die gepfändete Forderung nicht genügend bestimmt sei (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 1987 - 1 A 72/85 -, AS 21, 154 [155 f]).
  • LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im

    Es ist indes grundsätzlich auch Empfängern von Sozialleistungen und Personen, die an der Grenze zum wirtschaftlichen Existenzminimum leben, möglich, geringfügige Geldbußen oder Raten darauf ohne eine wesentliche Verschlechterung oder Einbuße ihres Lebensstandards zu zahlen (LG Bonn, KKZ 2003, 65).
  • LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer

    Ihnen kann jedoch Gelegenheit gegeben werden, die Geldbuße in angemessenen Raten zu begleichen( ebenso LG Bonn, Beschluss vom 10.05.1993, Az. 32 Qs 49/93, KKZ 2003, 65 ).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 4 B 15.878

    Antrag auf Erledigungsfeststellung - Aufhebung eines Pfändungs- und

    - sein (so OVG LSA, U.v. 24.3.1999 - A 3 S 46/97 - juris Rn. 42 m.w.N.), ohne dass es auf das Vorliegen einer (gesonderten) drittschützenden Norm ankommen dürfte (so aber OVG RP, U.v. 13.12.2001 - 12 A 11109/01 - NVwZ-RR 2002, 903; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 42 Rn. 421).
  • LG Neuruppin, 07.12.2005 - 13 Qs 85/05

    Bußgeldvollstreckung: Anordnung der Erzwingungshaft bei Insolvenz des Betroffenen

    Es ist grundsätzlich auch Empfängern von Sozialleistungen möglich, geringe Geldbußen oder Raten ohne wesentliche Verschlechterung des Lebensstandards zu zahlen (LG Bonn, KKZ 2003, 65); aufgrund welcher näheren, nachprüfbaren Tatsachen der Betroffene dazu nicht in der Lage ist, hat er nicht dargelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht